Rahmenbedingungen.

Die Leistungen der ŠKODA Mobilitätsgarantie Plus beziehen sich auf in Österreich ausgelieferte Fahrzeuge bzw. auf Fahrzeuge, bei denen das Service für die ŠKODA Mobilitätsgarantie Plus in einem autorisierten ŠKODA Betrieb in Österreich durchgeführt wurde. Für Fahrzeuge aus anderen Ländern können länderspezifische Abweichungen bestehen.

Die ŠKODA Mobilitätsgarantie Plus gilt für Liegenbleiber, d.h. ŠKODA Fahrzeuge, die nicht mehr aus eigener Kraft die Werkstatt erreichen oder bei denen der Hersteller aus technischen Gründen die Weiterfahrt untersagt. Ein Anspruch auf „Ersatzmobilität“ (Ersatzwagen, Hotel, Taxi, Bahn, ...) besteht nur dann, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Liegenbleiber handelt, dessen Schaden nicht innerhalb von drei Stunden behoben werden kann.

Persönliche Leistungen erstrecken sich auf den Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs und dessen mitreisende Angehörige und können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Zulassungsbesitzer mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen ist (ausgenommen der Ersatz von Reisedokumenten).

Ausgeschlossen sind Schäden, die durch vorsätzliches, grob fahrlässiges Verhalten des Fahrzeughalters, des Fahrers oder eines Mitfahrers entstanden sind; mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs, Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen oder ähnliche Ereignisse; Schäden, die auf Kriegsereignisse, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.

Die ŠKODA Mobilitätsgarantie Plus ist nicht aufrecht bei:

  • Nicht ordnungsgemäß durchgeführten Servicearbeiten.
  • Nicht befolgten Reparaturempfehlungen anlässlich des Service.
  • Veränderungen am Fahrzeug oder Einbau von nicht von ŠKODA genehmigten Fahrzeugteilen.
  • Unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten in einem nicht autorisierten ŠKODA Betrieb.
  • Mängel, die dem Käufer bekannt sind und nicht unverzüglich bei einem autorisierten ŠKODA Betrieb zur Beseitigung in Auftrag gegeben worden sind.