Das Pickerl bei ŠKODA.

Die §57a-Begutachtung ist bezogen auf die Erstzulassung im Intervall von drei – zwei – einem – Jahr(en) und gesetzlich vorgeschrieben.

Ihr ŠKODA Betrieb ist beim Pickerl Ihre Fachwerkstätte und führt die §57a-Begutachtung auf Wunsch im Zusammenhang mit dem Inspektionsservice durch. Das spart Ihnen Zeit und Geld.

Die ŠKODA Techniker analysieren Ihr Auto – von Reifen über Bremsanlagen bis hin zu allen elektronischen Systemen.

Damit sind Sie immer sicher unterwegs mit Ihrem ŠKODA!

Kontaktieren Sie Ihren ŠKODA Betrieb, der Sie über alle Details zur §57a-Begutachtung informiert.