Škoda Notrufnummer: +43 1 521 21
Škoda hilft Ihnen in jeder Lebenslage! Ein Anruf genügt.
Die Škoda Mobilitätsgarantie Plus verlängert sich von Service zu Service- ein Autoleben lang.
Immer mobil mit der Škoda Mobilitätsgarantie Plus. Škoda versteht mehr vom Leben. Das gilt vor allem für Ihre Mobilität. Die Škoda Mobilitätsgarantie Plus ist eine Erweiterung der Mobilitätsgarantie aus der Neuwagen-Garantie. Sie verlängert sich von Service zu Service laut Herstellervorschrift bei einem autorisierten Škoda Service-Betrieb in Österreich.
Mobilitätsgarantie Plus Leistungen im Überblick
Pannen & Unfälle
Im Falle eines Falles ist es gut verlässliche Partner an seiner Seite zu haben. Wir helfen Ihnen, sollte einmal etwas schief gegangen sein.
Krankheit
Wenn Sie sich in einem Krankenhaus im Ausland aufhalten müssen, übernehmen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Ihre Familie.
Diebstahl & Reiseschutz
Wir helfen, wenn Ihnen im Ausland Reisepass, Personalausweis oder Führerschein abhanden kommt. Oder das ganze Auto.
Hilfeleistungen im Ausland
Haben Sie ein Problem mit Ihrem Fahrzeug im Ausland, dann rufen Sie ganz einfach die Notrufnummer +43 15 21 21 an. Diese Zentrale wird Ihnen Hilfe organisieren.
Leistungen bei Pannen & Unfällen
Hilfe vor Ort:
Im Falle einer Panne kommt die Hilfe schnellstmöglich. Ob Startprobleme, leerer Tank, oder Ähnliches. Die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort ist kostenlos, sofern die Gesamtkosten von 204,- Euro* nicht überschritten werden. (1)
Schlepphilfe und Fahrzeugbergung:
Wenn Ihnen vor Ort nicht geholfen werden kann, schleppen wir Sie kostenlos bis zum nächsten Škoda Betrieb. Wir kümmern uns nach einem Unfall auch um die Fahrzeugbergung und übernehmen die Kosten inkl. Schlepphilfe bis zu 912,- Euro*. (2)
Ersatzteilbeschaffung:
Wir besorgen dringend benötigte Ersatzteile im Falle einer Panne oder eines Unfalles für Sie und übernehmen dafür anfallende Kosten für Versand, Zoll, Luftfracht, Paketdienst oder Expressversand.
Ersatzmobilität:
Ihre Mobilität ist sichergestellt, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden muss und nicht innerhalb von drei Stunden fahrtüchtig gemacht werden kann. Die drei Stunden beginnen ab dem Zeitpunkt, ab dem das Kundenfahrzeug beim Škoda Service-Partner eintrifft. Für die Reparaturdauer bei einem Škoda Service-Partner sind ein Ersatzwagen für bis zu drei Tage oder eine Hotelübernachtung gedeckt. (3)
Wir übernehmen auch Taxi-, Bahn- und Flugkosten. In Summe sind im Rahmen der Ersatzmobilität Kosten bis 344,- Euro* im In- und Ausland gedeckt. Im Zuge von Werkstattbesuchen zur Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten kann kein Ersatzwagen bereitgestellt werden.
Nebenkosten:
Telefon- oder Parkgebühren, die im Rahmen einer Panne oder eines Unfalles entstehen, werden bis max. 36,- Euro* übernommen.
Rückerstattung der Blaulichtsteuer:
In der Höhe von 36,- Euro* nach einem Verkehrsunfall.
Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland:
Wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss und nach einer Panne oder einem Verkehrsunfall im Ausland voraussichtlich nicht innerhalb von 3 Werktagen fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Rücktransport des zu reparierenden Fahrzeugs nach Österreich und übernehmen dafür Kosten bis 2.800,- Euro* (abzüglich 10 % Selbstbehalt). Sollten die Kosten für einen Fahrzeugrücktransport den Wert des Fahrzeuges übersteigen, übernehmen wir anstelle der Kosten für den Fahrzeugrücktransport nach Österreich die Kosten für die Verschrottung des Fahrzeuges im Ausland.
Fahrzeugverzollung und Verschrottung:
Muss das versicherte Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalles im Ausland verzollt bzw. verschrottet werden, übernehmen wir damit verbundene Gebühren bis zu 740,- Euro* übernommen.
Was sollten Sie bei einem Unfall beachten? Nähere Informationen finden Sie in unserem Unfallratgeber.
*Unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise in Euro inkl. MwSt.
(1) Keine Kostenübernahme von eventuell notwendigen Materialien und
Treibstoff.
(2) Ausgenommen Aufräum- oder Reinigungsarbeiten.
(3) Maximal drei Sterne, ohne Verpflegung.
Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen Ersatzwagen
Leistungen bei Krankheit
Krankenbesuch im Ausland:
Wenn Sie sich länger als zwei Wochen in einem Krankenhaus im Ausland aufhalten müssen, werden die Fahrt- und Übernachtungskosten nahestehender Personen bis zu 638,- Euro* pro Schadensereignis ersetzt.
Rückholung von Kindern aus dem Ausland:
Wenn mitreisende Kinder unter 16 Jahren nicht mehr von Ihnen oder einer mitreisenden Person betreut werden können (Erkrankung, Todesfall), kümmern wir uns um die Abholung der Kinder und übernehmen dafür Kosten bis zu 1.872,- Euro*.
Krankenrücktransport aus dem Ausland:
Falls medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, ersetzen wir Ihnen den Rücktransport nach Österreich bis zu 4.625,- Euro* (abzüglich 10 % Selbstbehalt).
Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall:
Kann das Fahrzeug aufgrund von Krankheit oder Verletzung des Lenkers nicht aus dem Ausland nach Österreich zurückgebracht werden, organisieren wir einen Ersatzfahrer, der das Fahrzeug aus dem Ausland bis zum ständigen Wohnsitz des Fahrzeuginhabers in Österreich bringt. Wir übernehmen dafür die Kosten bis zu 912,- Euro*.
*Unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise in Euro inkl. MwSt.
Leistungen nach Fahrzeugdiebstahl & Reiseschutz
Ersatz von Reisedokumenten:
Wir helfen, wenn Ihnen im Ausland Reisepass, Personalausweis oder Führerschein abhanden kommen. Pro Person und Schadensfall ersetzen wir die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zu 100,- Euro*. Als Nachweis benötigen wir von Ihnen eine offizielle Diebstahl- oder Verlustanzeige.
Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland:
Wenn das gestohlene Fahrzeug im Ausland wieder aufgefunden wird und aufgrund von Beschädigungen voraussichtlich nicht innerhalb von drei Werktagen im Ausland fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Fahrzeugrücktransport nach Österreich und übernehmen dafür Kosten bis 2.800,- Euro* (abzüglich 10 % Selbstbehalt).
Nebenkosten:
Entstehen durch den Fahrzeugdiebstahl zusätzliche Nebenkosten wie z.B. Telefongebühren, übernehmen wir diese bis max. 36,- Euro*.
Ersatzmobilität:
Wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, übernehmen wir die Kosten für Ihre Ersatzmobilität (Ersatzwagen max. drei Tage oder eine Hotelübernachtung (1) bzw. Taxi, Bahn oder Flugzeug) insgesamt bis max. 344,- Euro* im In- und Ausland.
*Unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise in Euro inkl. MwSt.
(1) Maximal drei Sterne, ohne Verpflegung. Es besteht kein expliziter Anspruch auf einen Ersatzwagen.
Hilfeleistungen im Ausland
Haben Sie ein Problem mit Ihrem Fahrzeug im Ausland, dann rufen Sie ganz einfach die Notrufnummer 0043 15 21 21 an. Diese Zentrale wird Ihnen im Anschluss Hilfe vom nächstgelegenen Škoda Betrieb organisieren.
Wer bezahlt im Ausland?
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die angefallene Rechnung für die Hilfeleistung beglichen werden kann:
- Wenn die österreichische Notrufzentrale dem Hilfe leistenden Škoda Betrieb im Ausland eine verbindliche Kostenzusage macht, wird die Rechnung an unsere Notrufzentrale ausgestellt und in weiterer Folge von uns beglichen.
- Akzeptiert der Hilfe leistende Škoda Betrieb die Kostenzusage nicht, bezahlen
Sie bitte die Rechnung vorerst selber. Reichen Sie die
Rechnung anschließend bei Ihrem Škoda Betrieb in Österreich ein.
Hinweis: Befindet sich das Fahrzeug innerhalb der Neuwagen-Garantie und handelt es sich um einen technischen Liegenbleiber aufgrund eines Garantieschadens, müssen die Kosten vom Hilfe leistenden Škoda Betrieb übernommen werden.
Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird Salzburg Stadt vereinbart, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Alle Details und Bedingungen zur Škoda Mobilitätsgarantie Plus für alle Škoda Modelle.
Mobilitätsgarantie Plus im Detail
Bedingungen zu den Leistungen
Die Leistungen der Škoda Mobilitätsgarantie Plus beziehen sich auf in Österreich ausgelieferte Fahrzeuge bzw. auf Fahrzeuge, bei denen das Service für die Škoda Mobilitätsgarantie Plus in einem autorisierten Škoda Betrieb in Österreich durchgeführt wurde. Für Fahrzeuge aus anderen Ländern können länderspezifische Abweichungen bestehen. Die Leistungsumfänge entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung und sind nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen gewährleistet, die der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen.
Zur Gewährleistung der Škoda Mobilitätsgarantie muss der Schadensfall unverzüglich nach dem Eintritt entweder dem österreichischen Škoda Notruf oder direkt einem österreichischen Škoda Service-Partner gemeldet werden. Eine Vergütung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen oder selbst organisierten Leistungen ist ausgeschlossen.
Es können nur tatsächlich in Anspruch genommene und belegbare Kosten ersetzt
werden. Die Kostenvergütung erfolgt nur bei Vorlage von Originalbelegen innerhalb
von 6 Wochen nach Schadensereignis bei Ihrem Škoda Service-Partner. Für Kosten, die
über den Leistungsumfang der Škoda Mobilitätsgarantie Plus hinausgehen, werden
keine Entschädigungen übernommen (z.B. Verdienstausfall). Sollten Ersatzansprüche
an Dritte bzw. an andere Versicherungen bestehen und realisierbar sein, bleibt
Porsche Austria leistungsfrei. Ein Ersatzwagen wird nach Wahl des Škoda
Service-Partners zur Verfügung gestellt. Es besteht kein expliziter Anspruch auf
einen Ersatzwagen bzw. auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Er hat grundsätzlich
nur eine Haftpflichtversicherung. Zusätzlich anfallende Gebühren wie z. B.
Einweg-/Drop-Off Gebühren, Standgebühren und abgeschlossene Zusatzpakete werden
nicht von der Škoda Mobilitätsgarantie Plus übernommen. Selbst verschuldete
Beschädigungen am Ersatzwagen trägt der/die Kunde/- in. Treibstoffkosten sowie
Kosten für eine allfällige Vollkaskoversicherung sind vom Kunden zu übernehmen. Der
Anspruch auf Ersatzmobilität erlischt, sobald das Kundenfahrzeug wieder fahrbereit
ist.
Die Škoda Mobilitätsgarantie Plus gilt für Liegenbleiber, das heißt Škoda Fahrzeuge, die nicht mehr aus eigener Kraft die Werkstatt erreichen oder bei denen der Hersteller aus technischen Gründen die Weiterfahrt untersagt. Ein Anspruch auf "Ersatzmobilität" (Ersatzwagen oder Hotel, Taxi, Bahn, ...) besteht nur dann, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Liegenbleiber handelt, dessen Schaden nicht innerhalb von drei Stunden behoben werden kann.
Persönliche Leistungen erstrecken sich auf den Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges und dessen mitreisende Angehörige und können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Zulassungsbesitzer mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen ist (ausgenommen der Ersatz von Reisedokumenten).
Ausgeschlossen sind Schäden, die durch vorsätzliches, grob fahrlässiges Verhalten des Fahrzeughalters, des Fahrers oder eines Mitfahrers entstanden sind; mutwillige Beschädigung des Fahrzeuges (Vandalismus, Einbruch, eingeschlagene Scheibe, aufgestochene Reifen u.ä.) und bei Verschulden durch Dritte. Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben, Manövern, Katastropheneinsätzen oder ähnliche Ereignisse; Schäden, die auf Kriegsereignisse, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.
Die Škoda Mobilitätsgarantie Plus ist nicht aufrecht bei:
- Nicht ordnungsgemäß durchgeführten Servicearbeiten (Verschulden durch Dritte).
- Nicht befolgten Reparaturempfehlungen anlässlich des Service.
- Veränderungen am Fahrzeug oder Einbau von nicht von Škoda genehmigten Fahrzeugteilen durch Škoda. (Hardware und Software; z.B. Tuning)
- Unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten in einem nicht autorisierten Škoda Betrieb.
- Mängel, die dem Käufer bekannt sind und nicht unverzüglich bei einem autorisierten Škoda Betrieb zur Beseitigung in Auftrag gegeben worden sind.
Unfallratgeber
-
Warnweste anziehen.
Die Warnwesten müssen von den Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der reflektierenden Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält.
-
Unfallstelle absichern.
-
Richtiges Aufstellen des Pannendreiecks.
Es muss so aufgestellt werden, dass ab dem Erkennen des Dreiecks - und nicht erst ab dem Vorbeifahren - genug Zeit und Platz zum Ausweichen oder gegebenenfalls zum Anhalten bleibt. Das Dreieck muss nahe des Fahrbahnrandes auf der Fahrbahnseite stehen, auf der das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist.
-
Autoinsassen in Sicherheit bringen.
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Erste Hilfe leisten.
Wenn jemand bei dem Unfall zu Schaden gekommen ist, muss Erste Hilfe geleistet werden.
-
Fahrzeug in Unfallposition belassen.
Wenn eine massive Verkehrsbehinderung auszuschließen ist. Andernfalls nach dem Crash die Unfallstelle sofort räumen, um Serienunfälle oder lange Staus zu vermeiden.
-
Beweismittel sichern.
Das heißt auch Zeugen nach ihren Personendaten zu fragen oder Unfallfotos, Unfallskizzen und dergleichen sofort anzufertigen.
-
Europäischen Unfallbericht ausfüllen.
- Rettung und Exekutive verständigen.
Ihr Škoda Betrieb erledigt die Versicherungsabwicklung für Sie!
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** Die Škoda Mobilitätsgarantie Plus deckt im Notfall umfangreiche Leistungen ab. Sie erneuert sich, wenn die erforderlichen Service-/Inspektionsereignisse bei einem autorisierten Škoda Service Partner durchgeführt wurden.