Ein Škoda Techniker bei der §57a-Begutachtung

§ 57a-Begutachtung (Pickerl-Überprüfung)

Pickerl-Überprüfung in Ihrer Škoda Markenwerkstatt

§ 57a-Begutachtung (Pickerl)
Einmal im Jahr mit Škoda TopCard
Ein Škoda Techniker mit Tablet beugt sich über die geöffnete Motorhaube von einem Škoda

Die §57a-Begutachtung ist bezogen auf die Erstzulassung im Intervall von drei - zwei - einem - Jahr(en) und gesetzlich vorgeschrieben.

Unsere Škoda Techniker prüfen Ihr Fahrzeug von den Bremsanlagen über Reifen und Räder, bis hin zu allen elektronischen Systemen. Bei der regelmäßige Pickerl-Überprüfung (§57a) können Fehler rechtzeitig behoben werden, um Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

So sind Sie stets sicher mit Ihrem Fahrzeug unterwegs. Für Details und nähere Informationen zur Pickerl-Überprüfung kontaktieren Sie Ihren Škoda Service-Betrieb.

Silberner Škoda in einer Škoda Werkstatt, ein Škoda Techniker steht davor

Vorteile der §57a-Begutachtung bei Ihrem Škoda Betrieb

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Ein Skoda Techniker bei der Pickerl-Überprüfung

Wie viel kostet die §57a-Begutachtung? (Pickerl)

Nach einer ersten Diagnose hält Ihr Škoda Techniker Rücksprache mit Ihnen. Der Preis richtet sich dabei nach dem Zustand des Fahrzeugen, den notwendigen Reparaturen und den entsprechenden Ersatzteilen für das Pickerl.

Ihr Škoda Techniker kann die §57a-Begutachtung auch gemeinsam mit dem Inspektionsservice durchführen. So sparen Sie Zeit und Geld!

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Škoda Betrieb.

Häufige Fragen zur §57a- Begutachtung

Was genau wird beim "Pickerl" überprüft?

Der Prüfumfang für das Pickerl umfasst Punkte, die nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch für eine sichere Fahrt relevant sind:

  • Bremsanlage und Lenkung
  • Reifen und Räder
  • Umweltverträglichkeit (Luftverunreinigungen und Lärm)
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Beleuchtung
  • Autoglas und Spiegel
  • Motor
  • Sicherheitseinrichtungen
  • elektrische Systeme
  • vorgeschriebene Ausstattung
Welche Unterlagen benötige ich für die §57A-Begutachtung?
  • Typenschein oder andere entsprechende Genehmigungspapiere bei allfälligen Veränderungen des Fahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung
  • Bei Sonderausstattungen eine entsprechendes Gutachten
  • Typenblatt oder -schein (Anmeldegutachten) bei nicht zugelassenen Fahrzeugen
Wie oft muss ich zum Pickerl?

In Österreich kommt beim Pickerl die 3-2-1 Regel zur Anwendung:

  • bei Neuwagen 3 Jahre nach der ersten Zulassung
  • 2 Jahre nach der ersten Begutachtung
  • jährlich nach der zweiten Begutachtung

Es gibt eine 6-monatige Toleranzfrist für das Pickerl. Diese beginnt einen Monat vor der Erstzulassung und endet vier Monate danach.

Welche anderen Fristen gibt es?

Ein Toleranzzeitraum von 4 Monaten gilt bei folgenden Fahrzeugklassen. Die §57a-Begutachtung kann bis zu 3 Monate vor dem Stichtag der Erstzulassung erfolgen.

  • Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge
  • Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit >40km/h
  • Omnibusse (M2, M3)
  • Anhänger über 3,5 t hzG (O3, O4)
  • Lkw (N1, N2, N3) jährliches Pickerl
Was passiert nach Ablauf des Pickerls?

Neben einer möglichen Gefahr Ihrer Sicherheit auf der Straße, können Sie bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden. Besonders wenn der Unfall aufgrund eines Mangels verursacht wurde, der bei einem Pickerl erkannt hätte werden können.

Zusätzlich sind auch Geldstrafen möglich.

Was ist die §57a-Nachprüfung?

Erfüllt Ihr Fahrzeug nicht die entsprechenden Richtlinien und zeigt einen schweren Mangel auf, müssen Sie seit 2016 nicht mehr die komplette Überprüfung durchführen lassen. Bei der Nachprüfung wird nur die Behebung des schweren Mangels geprüft.

Dabei muss das Fahrzeug spätestens 4 Wochen nach der ersten Überprüfung zur selben Begutachtungsstelle gebracht werden und darf dabei nicht mehr 1.000 km in der Zwischenzeit zurückgelegt haben.

Ersetzt das Pickerl das Service?

Nein, die §57a-Begutachtung ersetzt nicht das Inspektionsservice. Die Inspektion umfasst alle für Ihr Fahrzeug relevanten Wartungsarbeiten nach einem definierten Kilometerstand. Um aber Zeit und auch Geld zu sparen, ist es sinnvoll, beide Dienstleistungen gemeinsam durchführen zu lassen.

Was ist ein leichter Mangel?

Leichte Mängel muss der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer ebenfalls beheben. Es reicht jedoch, wenn die Werkstätte ihn darauf hinweist, dass dies geschehen muss. Das Pickerl kann trotzdem ausgegeben werden.

Leichte Mängel sind solche, die

  • keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges haben.
  • bei denen eine kurzzeitige Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften akzeptiert werden kann
Was ist ein schwerer Mangel?

Bei einem schweren Mangel ist ein Fahrzeug nicht verkehrs- und betriebssicher und der Mangel muss vor der Überprüfung behoben werden. Andernfalls bekommt der Zulassungsinhaber bzw. Fahrzeuglenker kein Pickerl.

Was ist ein schwerer Mangel?

  • Mangel, der die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigt.
  • Fahrzeuge, die übermäßigen Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigung verursachen.

Clever Tipp

Ihr Škoda Betrieb ist bei der Pickerl-Überprüfung Ihre Fachwerkstatt und führt die §57a-Begutachtung auf Wunsch im Zusammenhang mit dem Inspektionsservice durch. Das spart Ihnen Zeit und Geld.

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